Leistungen

Leistungen Verkehrswert-Gutachten

Leistungen Verkehrswert-Gutachtens

Welche Leistungen erhalten Sie bei Verkehrswert-Gutachten?

Leistungen für ausführliche Verkehrswert-Gutachten weichen von denen für ein Kurzgutachten ab. Obwohl die Leistungen je nach Anlass und Rahmenbedingung unterschiedlich sind, achten wir dennoch darauf, jedem Auftrag auch die bedingte Leistung zukommen zu lassen.

Unsere Leistung – notwendige Unterlagen für Sie anfordern

Bevor ein Verkehrswert-Gutachten erstellt werden kann, ist es wichtig, das alle benötigten Unterlagen vorab vollständig und aktuell für uns zur Verfügung stehen. Wenn Sie eine Übersicht der benötigten Unterlagen benötigen, stellen wir Ihnen eine Checkliste aller Unterlagen zur Verfügung. Entweder Sie besorgen alle notwendigen Dokumente selbst, oder wir erledigen das für Sie. Denn mit einer entsprechenden Vollmacht können wir die notwendigen Unterlagen von den jeweiligen Ämtern auch für Sie anfordern lassen. Sobald wir alle Informationen zu Ihrem individuellen Bewertungsanlass erhalten haben, können wir Sie optimal bei der Gutachtenerstellung begleiten.

Die Leistungen unserer Verkehrswert-Gutachten

Um sich über alle Leistungen einen Überblick zu schaffen, haben wir deshalb eine Liste mit allen Leistungen unser Verkehrswert-Gutachten erstellt.

  • Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen
  • Beurteilung/Bewertung sichtbarer und messbarer Bauschäden und Baumängel (z. B. sichtbare Rissbildungen oder messbarer Feuchtigkeitsschäden)
  • Plausibilisierung der realisierten Wohnfläche bzw. Nutzfläche durch Lasermesstechnik
  • Plausibilisierung der Angaben zum Bewertungsobjekt (z. B. zum Baujahr der Immobilie, der relevanten Grundstücksgröße oder zu ggf. durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen)
  • Beschreibung der Lage des Bewertungsobjektes sowie der rechtlichen Gegebenheiten
  • Ausführliche Beschreibung der Gebäudebestandteile, der Aufbauten und der allgemeinen Gebäudemerkmale
  • Umfangreiche Fotodokumentation
  • ggf. vorhandene Belastungen und Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches (z. B. Wohnrechte, Wegerechte, Nießbrauch) werden berücksichtigt
  • Ermittlung des marktkonformen Immobilienwertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)
  • Erstellung eines schriftlichen (ausführlichen) Gutachtens über den ermittelten Verkehrswert

Wenn Sie sich aber lieber persönlich beraten lassen möchten, dann können Sie das auch mit unserem kostenlosen telefonischen Büroservice.