Verkehrswertgutachten bei Erbschaft/ Schenkung

Erben kann erfreulich, aber durchaus auch belastend sein, z. B. wenn eine hohe Erbschaftssteuer anfällt oder ein Miterbe oder Sie selbst innerhalb einer Erbengemeinschaft ausgezahlt werden wollen. Der Immobilienwert wird vom Finanzamt nach einem vereinfachten Verfahren als Basis für die Besteuerung ermittelt. Die Immobilie wird meist nicht besichtigt, sodass Baumängel und die Abnutzung des Objektes gar nicht zum Tragen kommen. So übersteigt der ermittelte Wert unter Umständen den tatsächlichen Verkehrswert. Sie können mithilfe eines unabhängigen Gutachters nach § 198 Bewertungsgesetz (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts) den geringeren Wert aufzeigen und die geforderte Steuerlast gegebenenfalls mindern. Bei Erbauseinandersetzungen in der Familie ist es empfehlenswert, die Immobilie von einem Sachverständigen bewerten zu lassen, um Streitigkeiten vorzubeugen.
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