Gutachten für das Finanzamt – jetzt beraten lassen.

Verkehrswert­gutachten für das Finanzamt

Gutachten für das Finanzamt

Eine Immobilie in das Betriebsvermögen aufgenommen oder herausgenommen werden, fällt Erbschaftssteuer an oder soll der gemeine Wert Ihrer Unternehmensimmobilien berechnet werden, kann Ihnen ein Sachverständiger hilfreich zur Seite stehen. Da das Finanzamt den Grundbesitzwert einer Immobilie nach einer sehr vereinfachten Berechnungsformel meist ohne vorherige Besichtigung bestimmt, ergibt die Bewertung durch einen Sachverständigen, der den Zustand des Objektes begutachtet und umfangreiche Unterlagen zur Bewertung heranzieht, einen viel genaueren Verkehrswert. nutzen, können Wohn-, Nießbrauch- oder Rentenrechte ins Grundbuch eingetragen werden. Diese wirken sich allerdings auf den Verkehrswert aus. Ein Sachverständiger kann Sie dazu beraten.

Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung zu Ihrer Grundstücksbewertung oder senden Sie uns unverbindlich Ihre Kontaktdaten per Kontaktformular, wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.